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Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutz Vorbeugender Brand- und Rauchschutz ist unsere Expertise! Wir beraten Sie kompetent und fertigen Brandschutzelemente in nahezu jeder Form, Art und Stückzahl.
Brandschutztüren aus Aluminium

Brandschutztüren aus Aluminium

Metallbau Mages BRANDSCHUTZ Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Stahlblechtüren Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Herstellung Bei den Aluminium-Brandschutztüren verarbeiten wir die neuste Entwicklung der Firma SCHÜCO. Die Serie ‚FireStop ADS 90 FR 30‘ ist feuerhemmend (T30) und ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei Nutzungsänderungen im laufenden Betrieb. Das nachträgliche Einbringen von Kabeln zur Elektrifizierung der Türen oder der Wechsel der Schlosstechnik, z. B. von Einfachverriegelungen auf Mehrfachverriegelungen, sind ohne großen Aufwand realisierbar. Rauchschutztüren Alle von uns produzierten Brandschutztüren sind auch als Rauchschutztüren lieferbar.
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

in Form von Feuer- und Rauschutztüren oder Brandschutzschiebetüren. Nennen Sie uns Ihre Anforderungen und wir schlagen Ihnen eine Lösung vor, die Ihren Wünschen voll und ganz entspricht.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

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Prüfung und Wartung für Brandschutztüren. Wir sind Experten zum Thema Brandschutztüren und fliegende Bauten.
Brandschutztüren

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Verkauf, Lieferung, Beratung und Montage Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern! Rauch- und Brandschutztüren stehen im Mittelpunkt der Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Dies muss speziell bereits in der Bauphase beachtet werden. Flucht- und Rettungswege müssen im Brandfall weiter passierbar sein, sodass eine Evakuierung des Gebäudes sichergestellt werden kann. Je nach Anforderungen müssen solche Türen eine Feuerwiderstandsdauer von 30 bis 120 Minuten aufweisen können. Besonders in Industriebauten, Krankenhäusern, Schulen und Kitas ist das der Fall. Brandschutztüren bestehen hierbei in der Regel aus Aluminium oder Stahl, aber auch eine Kombination aus anderen Materialien ist möglich.
Brandschutztüren

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Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

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Feuerschutz, Brandschutztüren Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt. Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien. Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren Flure Treppenhäuser Notausgänge Fluchtwege Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM zusammen. Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO zusammen.
Brandschutztüren

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... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir bieten Brandschutztüren für den Außen- und Innenbereich in Aluminium, Stahl, Glas und Holz an. Weitere Funktionen, wie Wärmedämmung, Schallschutz, Einbruchhemmung, Fluchtweg und viele weitere sind frei kombinierbar.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren für Flucht- und Rettungswege haben bei der Planung von Gebäuden eine stetig wachsende Bedeutung. Wichtig ist es, dem Brandschutz schon im Vorfeld hohe Aufmerksamkeit zu schenken und die Brandschutztüren in die architektonische Gesamtplanung einzuschließen. Wir bei Wieskötter vereinen Sicherheit und Ästhetik! Deshalb setzen wir auf Eigenfertigungen, bei denen Sie auf die Qualität unseres Handwerks bauen und gleichzeitig auf die Sicherheit der Produkte vertrauen können. Selbst T-30-RS Türen liefern wir Ihnen mit frei gestaltbaren Oberflächen und Beschlägen, die Ihnen gefallen werden.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Barrieren für Feuer und Rauch Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten. Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen. Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen. Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten. Brandschutztüren … ... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen ... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab ... können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten. ... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr. ... müssen fachgerecht geplant eingebaut werden. Überblick Produkte Türzarge Türblatt Dichtmaterial Feststellanlagen Kennzeichnung Überblick Leistungen Beratung und Planung Vertrieb Installation und Errichtung Wartung und Instandhaltung Instandsetzung
Brandschutztüren / -tore

Brandschutztüren / -tore

Wir verkaufen, liefern und montieren Brandschutztüren und -tore sowie Stahlmehrzwecktüren und -tore. Dazu setzen wir auf geschultes Personal: Sachkundiger für kraftbetätigte Türen Tore, Fenster Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen dazu zählt: Einbau von Stahltüren aller Art Prüfung von Feststellanlagen Nachrüsten/Austausch von Türschließern Umbau/Austausch von Schlössern Türen richten/reparieren nach Zulassung Prüfung und Wartung nach DIN 14677
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Die Wartung ist notwendig, sinnvoll und kostensparend. Die Funktionsfähigkeit kann im Brandfall das Leben der Gebäudenutzer und Rettungskräfte retten Egal ob Sektional- oder Rolltor: Wir beseitigen Störungen, reparieren, prüfen und warten Ihr Tor. Gerne übernehmen wir auch die gesetzlich geforderte Wartung Ihrer Brandschutzklappen
Brandschutztüren - T30 Massivholzrahmentür

Brandschutztüren - T30 Massivholzrahmentür

T30-1 Massivholzrahmentür Typ 7+8 • ein- und zweiflüglige Systemrahmentüre in Massivholz • F30 Glasverglasung, individuelle Sprossenteilung. • wahlweise mit Füllungen, klassische Glasstäbe mit individuellen Profilen. • Türflügelbreiten einflüglig bis 130cm; zweilfüglig bis 249cm. • Türflügelhöhen bis 249cm, mit Oberblende / Oberlicht bis 350cm • für Holzzargen, Block- und Blendrahmen, Stahlzargen. • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 42 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-6.20-2081
Brandschutztüren - T30 Rohling Sperrtüren

Brandschutztüren - T30 Rohling Sperrtüren

T30 Brand- u. Rauchschutztüren • ein- und zweiflüglige Vollblatttüre wahlweise mit F30 Lichtausschnitt. • Türflügelbreiten einflüglig bis 130cm; zweilfüglig bis 249cm. • Türflügelhöhen bis 249cm, mit Oberblende bis 350cm • für Holzzargen, Block- und Blendrahmen, Stahlzargen. • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • Aufsatzapplikationen wie Zierleisten, Kasettenfüllungen. • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 42 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-6.20-1962
Brandschutztüren - T30 Festverglasung

Brandschutztüren - T30 Festverglasung

Klassische Brandschutzverglasung für die Innenanwendung. F30 Pfosten-Riegel Verglasung Klassische Brandschutzverglasung für die Innenanwendung. • Länge endlos • Bauhöhe 3,5mtr und höher • Füllungen und Eckausbildungen möglich • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • individuelle Teilung, Pfostenquerschnitte • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 60 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-19.14-583
Brandschutztüren T30 / T90

Brandschutztüren T30 / T90

Das vielfältige Programm umfasst T30-, T90-Feuerschutztüren, größenteils auch in rauchdichter Ausführung. Materialien wie Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Holz, kombiniert mit Oberblenden und Verglasungen, ermöglichen moderne ästhetische Lösungen.
Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren

Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen.
Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren verglast, mit Zulassungen Stahl und Alu - Fertigungspartner BRE Brandschutzsysteme und Metallbau GmbH
Brandschutztüren, Tore und FSA

Brandschutztüren, Tore und FSA

Warum ist baulicher Brandschutz so wichtig? Brandschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung - es ist ein Versprechen für Sicherheit und Schutz. Wir bei RAAB Feuerschutz verstehen die Bedeutung eines zuverlässigen anlagentechnischen Brandschutzes für Ihr Unternehmen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um den Schutz Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Einrichtungen und Ihres Vermögens geht. Brandschutz aus dem Rhein-Neckar Brandschutztüren sind ebenfalls entscheidende sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dabei dem Eigentümer der Immobilie bzw. dem Betreiber des Objektes. Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb aus der Region zu beauftragen. Die ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind. Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung ist, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten. Bei allen bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend. Sobald eine Brandschutztür aus Betrieblichen Gründen offengehalten werden soll, ist das nur mit einer geeigneten Einrichtung dafür zugelassen. Hier kommen Feststellanlagen nach DIN 14677-1 ins Spiel. Feststellanlagen müssen im Abstand von 3 Monaten von einer eingewiesenen Person auf Funktion geprüft werden, nach max. 12 Monaten ist eine Wartung von einer Fachkracht für Feststellanlagen vorgeschrieben. Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten. Bei der Feststellung von Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung, Probleme beim Öffnen und Schließen etc.), ist umgehend ein Fachbetrieb mit der Instandhaltung zu beauftragen. Nicht regelmäßig durchgeführte Wartungen und Instandhaltungen können dazu führen, dass der Eigentümer bzw. Betreiber, aufgrund der Funktionsstörung der Brandschutztür oder Türfeststellanlage entstandene Schäden, in unbegrenzter Höhe aus der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht heraus zu ersetzen hat. Auch die Gewährleistungspflicht von Herstellern greift nicht, soweit Mängel an der Brandschutztür oder Türfeststellanlage auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind. Ferner besteht die Gefahr, dass im Schadenfall der zuständige Feuer- und Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung ablehnt, wenn die erforderliche Wartung und Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.. Gern beraten wir Sie zur Durchführung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutzabschlüsse und erstellen Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot. In unserem Team befinden sich ausgebildete Handwerker in den Bereichen Metall, Holz, Elektro sowie Mechatronik so sind wir in der Lage festgestellte Mängel im Zuge einer Prüfung zu beseitigen. Auch wenn Türen ersetzt oder neue Türen gebraucht werden bieten wir den kompletten Service an.
Feuerwehr-Falttor DW 50-GUP

Feuerwehr-Falttor DW 50-GUP

Das Feuerwehr-Faltschiebetor 4-Flügelig mit Schnell- Entriegelung durch Federkraft Das dw 50-GUP erfüllt die notwendigen Anforderungen in vollem Maße. Im Brandfall kommt es auf jede Sekunde an, d.h. nach Alarmauslösung müssen alle Tore schnellstes öffnen. Das Teckentrup Tor steht unter Federkraft und wird per Zugseil entriegelt. Im Handumdrehen fährt das Tor (stromlos) auf.
Brand- und Rauchschutztore

Brand- und Rauchschutztore

Überall wo es gilt, Bereiche mit Feuerrisiken zuverlässig gegen die übrigen Bereiche abzuschotten, bieten Wassermann Brand- und Rauchschutztore eine zuverlässige betriebs- und risikogerechte Lösung in ein- oder zweiflügeliger Ausführung mit und ohne Schlupftür oder auch als Teleskopschiebetor. Bei der Objektplanung stehen neben Funktionalität und Optik auch wirtschaftliche Apekte im Vordergrund - speziell bei Brand und Rauchschutztoren, die regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen. Da macht es sich bezahlt, wenn alle Abschlüsse aus einer Hand kommen und für den Service nur ein Partner zuständig ist. So ist auch unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten der einzigartige Wassermann-Service von großem Vorteil. Feuerschutzschiebetore Torblatt: • spezielles Verbindungssystem der Torelemente • Fingerklemmschutz • Torblattstärke: 62 mm • Oberfläche aus verzinktem 0,75 mm starkem Stahlblech • Stahlbleche/Brandschutzfüllung: vollflächig verklebt Laufschiene: • kugelgelagerte Laufrollen • Laufschiene aus kaltgewalzten, verzinkten C-Profil • Rahmen 2-seitig verzinkt, mit beidseitig aufgesteckter Lippendichtung und einem Sturzprofil Steuerung & Antrieb: • microprozessor-gesteuerte Feststellanlage • Einsatz als Dauerfunktionstor ohne erhöhten Wartungsaufwand • Batteriepufferung bei Stromausfall (sämtliche Sicherheitseinrichtungen sind weiterhin aktiv)
Feuer- und Rauchschutztüren

Feuer- und Rauchschutztüren

Wir bieten Ihnen Feuer- und Rauhschutz-Systeme. Dank unseren erfahrenen und langjährigen Partnern Hörmann, Teckentrup und Novoferm, können wir auf ein breites Sortiment im Rauch- und Feuerschutzbereich zurückgreifen. Mit unserem Team bieten wir Ihnen folgende Leistungen: Qualifizierte Beratung und Vertrieb von Feuer- und Rauchschutztüren Feuer- und Rauchschutztüren aus Aluminium und Glas Feuer- und Rauchschutztüren aus Stahlblech u.v.m. Jedes Projekt hat einen gemeinsamen Start: Wir arbeiten und sprechen gerne persönlich mit Ihnen. In einem Vorgespräch nehmen wir Ihre Anforderungen und Wünsche auf, die wir fachgerecht umsetzen und termintreu montieren.
Stahl- & Feuerschutztüren

Stahl- & Feuerschutztüren

Stahl- & Feuerschutztüren der klare Favorit Dass sich Stahl deutlich besser als Holz für Feuerschutztüren eignet, liegt auf der Hand. Das Material hält hohen Temperaturen und Krafteinwirkungen problemlos stand. Nicht ohne Grund gibt es auch heute noch wenige Alternativen zur Stahltür – jedenfalls nirgendwo, wo man auf Sicherheit und Stabilität setzt. Praktisch & ästhetisch Doch schon lange muss dabei die Ästhetik nicht mehr zu kurz kommen. Matte Oberflächen, edle Designs und die Integration von hitzebeständigen Glasflächen sorgen dafür, dass immer mehr Bauherren sich auch aus stilistischen Gründen für edle Stahltüren entscheiden. Gerne beraten wir Sie mit Fachwissen und geschultem Auge zu den passenden Türen für jeden Bereich und berücksichtigen dabei die speziellen, individuellen Anforderungen.
Brandschutztür T30 Außenanwendung

Brandschutztür T30 Außenanwendung

Hueck LAVA 77-30 CE Wärmegedämmte Brandschutztür für die Außenanwendung nach EN 16034 aus Aluminium und Glas 1-flügelig bis 2000x2895 2-flügelig bis 3401x2895 EI2 30 S200 C5 Einbruchhemmung bis RC2